top of page

Modalitäten
 

 

Die Abrechnung erfolgt nach der
 

Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH) Ziffer 19,2
 

60 Minuten         100,- € Einzelsitzung

90 Minuten         140,- € Paartherapie

10 h - 17 h          150,- € Workshop maximal 6 Teilnehmer
 

Mallorca siehe Workshop Mallorca

Finkenwerder siehe Workshop Finkenwerder
 

Es werden nach der ersten Sitzung weitere Termine gemeinsam festgelegt. Diesbezüglich erhalten Sie vorab eine Rechnung über 6 Sitzungen, die jeweils mit 2 Terminen im Voraus zu zahlen sind.
 

Sollte Ihnen das in dieser Form nicht möglich sein, müssen Sie keine Scheu haben dies anzusprechen. Es gibt für alles immer eine Lösung!
 

 

Aufgrund individuellen Abrechnungsmöglichkeiten bitte ich Sie, bezüglich des Entgeltes, um telefonische Kontaktaufnahme.
 

Sie bekommen verbindliche Termine, dadurch haben Sie die Möglichkeit einen inneren Prozess zuzulassen.
 

 

Das Entgelt für die Therapiestunden wird immer im Voraus bezahlt.
 

Sollte eine Stunde nicht wahrgenommen werden können, ist eine Absage bis zu 24 Stunden vorher unentgeltlich und wir können einen neuen Termin vereinbaren. Bei einer Absage danach, muss der Gesamtbetrag geleistet werden. Außer Sie können nachweislich den Grund der Absage angeben.
 

Bei Nichteinhalten des Termins, ohne vorherige Absage, ist der gesamte Betrag für diesen versäumten Termin zu leisten.

Mit Ihrer ersten Zahlung geben Sie gleichzeitig Ihr Einverständnis zu o.g. Zahlungsbedingungen.
 

Nebenvereinbarungen können nur schriftlich wirksam sein.

Anmeldung ist zu jeder Zeit möglich - auch am Wochenende. Gerne dürfen Sie auch Ihr Anliegen auf den AB sprechen, ich werde schnellstens zurückrufen.
 

 

Termine nach Vereinbarung, am besten telefonisch mit mir klären.

Am Wochenende nehme ich einen Aufschlag von 10,- € die Stunde.

Psychotherapie - Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen, je nach Vertrag in der Regel die Kosten einer Therapie.

Bitte fragen Sie bei Ihrem Versicherungspartner nach.

Bedauerlicherweise kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht oder nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn eine lange Wartezeit bei Vertragstherapeuten nicht zumutbar ist), im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

Zusatzversicherungen tragen oft 80 % der Kosten, gerne können Sie von mir diesbezüglich Informationen erhalten.

Vorteile als Selbstzahler

Es gibt keine monatelange Wartezeit.

Es sind keine langwierigen Gutachten und Konsultation eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme notwendig. Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient/in nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der 2-jährigen Sperrfrist sind.

Sie selbst bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung/Begleitung (nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache).

Honorare für psychotherapeutische Behandlung können als sog. “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (Az: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden. Beruflich bedingtes Coaching kann als Werbungskosten geltend gemacht werden

Heilpraktiker für Psychotherapie sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit

bottom of page